Das kommt immer wieder vor: Unternehmen mieten großflächig Gewerberaum an und stellen später fest, dass die betriebliche Tätigkeit auch mit weniger Fläche erledigt werden kann. In diesem Fall sind sie allerdings bereits an den Gewerbemietvertrag gebunden und müssen natürlich die Miete für alle Geschäftsräume bezahlen.
Es lohnt sich dann, ein oder mehrere Räume unterzuvermieten. So können Mietkosten entsprechend minimiert werden, einen signifikanten Gewinn sollte man hier aber nicht erwarten. Allerdings kann durch die Untervermietung nicht benötigter Räume dem Problem der Büroknappheit entgegengewirkt werden, sodass andere Unternehmen schneller ein Office für sich finden.
Nicht schön, aber leider auch kein Einzelfall: Wenn es den Hauptmieter:innen wirtschaftlich schlecht geht, dann ist die Reduzierung der monatlichen Fixkosten zu empfehlen. Auch in diesem Fall lohnt es sich, wenn Büroräume im Mietobjekt an Untermieter:innen vermietet werden können. So können immerhin die monatlichen Mietkosten ausgeglichen werden.
Sollte der Fall eintreten, dass der Betrieb aufgegeben werden muss, ist ein langfristiger Mietvertrag natürlich ein Problem, das gelöst werden muss. Aber auch gut laufende Geschäfte können – bezogen auf den Gewerberaum – problematisch sein: Denn wenn mehr Räume benötigt werden, die Vermieter:innen aber keine zusätzlichen Räumlichkeiten anbieten können, dann muss ein komplett neuer Standort gesucht werden.
In beiden Fällen kann eine Untervermietung weiterhelfen, die Zeit bis zur Erreichung der Kündigungsfrist zu überbrücken. Zu diesem Zweck sollte man auch mit den Nachmieter:innen und Untermieter:innen nach Möglichkeit einen flexiblen Mietvertrag abschließen. Achte aber darauf, rechtzeitig eine Kündigung schriftlich bei den Vermieter:innen einzureichen. Ansonsten wird der gesetzliche Anspruch auf eine ordentliche Kündigung verwirkt.