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Coworking Space von der Steuer absetzen: So geht es 2026

Wer einen Coworking Space nutzt, arbeitet professionell – und kann das auch gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Die Kosten für deinen Coworking-Platz sind in den meisten Fällen vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Was du wissen musst, welche Belege du brauchst und wo Fallstricke lauern, erklären wir hier.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ist keine steuerliche Beratung. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Ist ein Coworking Space steuerlich absetzbar?

Ja – grundsätzlich kannst du die Kosten für einen Coworking Space als Betriebsausgabe geltend machen. Das gilt für Selbstständige (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), Freiberufler und Unternehmen, die bilanzieren. Voraussetzung ist, dass du den Space ausschließlich oder überwiegend beruflich nutzt.

Im Gegensatz zum Homeoffice gibt es beim Coworking Space keinen Eigenanteil oder gemischte Nutzung zu berücksichtigen – der Space ist per Definition ein beruflicher Arbeitsplatz, keine private Fläche.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

  • Berufliche Nutzung: Du nutzt den Space für deine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit, nicht privat.

  • Rechnung auf deinen Namen oder dein Unternehmen: Die Rechnung des Coworking-Anbieters muss auf dich oder deine Firma ausgestellt sein. Eine Rechnung auf jemand anderen reicht nicht.

  • Keine ausschließlich private Nutzung: Wenn du den Space sporadisch auch privat nutzt (z. B. für ein Hobby-Projekt), kann das steuerlich relevant werden. Bei echten Coworking Spaces ist das in der Praxis selten ein Problem.

Vorsteuerabzug: Umsatzsteuer zurückholen

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (d. h. du hast eine USt-IdNr. und stellst Rechnungen mit 19 % MwSt.), kannst du die Umsatzsteuer aus deiner Coworking-Rechnung als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Bei einem Coworking-Platz für 300 € netto/Monat erstattet das Finanzamt dir monatlich 57 € Umsatzsteuer.

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit und können keine Vorsteuer ziehen – profitieren aber trotzdem von der Absetzbarkeit als Betriebsausgabe in der Einkommensteuer.

Welche Belege brauchst du?

  • Rechnung mit USt-Ausweis: Die Rechnung des Coworking-Anbieters mit ausgewiesener Umsatzsteuer und deiner Anschrift.

  • Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung: Für monatliche Abonnements reicht in der Regel die monatliche Rechnung. Bei langfristigen Vereinbarungen empfiehlt sich zusätzlich der Vertrag.

  • Zahlungsnachweis: Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung als Nachweis der tatsächlichen Zahlung.

Homeoffice-Pauschale vs. Coworking

Wer ein Homeoffice nutzt, kann seit 2023 pauschal 6 € pro Tag (max. 1.260 €/Jahr) absetzen. Ein Coworking Space ist in der Regel deutlich besser absetzbar: Die tatsächlichen Kosten (z. B. 300–400 €/Monat) übersteigen die Pauschale schnell – ohne dass du einen Eigenanteil abziehen musst oder besondere Anforderungen ans Arbeitszimmer erfüllen musst.

Kurz gesagt: Wer regelmäßig in einem Coworking Space arbeitet, fährt steuerlich in der Regel besser als mit der Homeoffice-Pauschale.

Fazit: Coworking ist steuerlich attraktiv

Als Selbstständiger oder Unternehmer kannst du deinen Coworking Space vollständig als Betriebsausgabe absetzen und – bei Umsatzsteuerpflicht – auch die Vorsteuer geltend machen. Stelle sicher, dass du Rechnungen auf deinen Namen oder dein Unternehmen erhältst und dokumentiere die Zahlung sauber. Im Zweifel: Steuerberatung einschalten.

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